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Gehalt
AT-Vertrag – ein großes Ziel in der Karriereleiter erreicht!

Oftmals kann man in den ersten Jahren der Berufstätigkeit im Freundes- und Bekanntenkreis protzen, dass man einen außertariflichen Vertrag (AT-Vertrag) hat. Der Status „AT“ oder „außertariflicher Vertrag“ bedeutet weitläufig: hohes Gehalt, private Krankenversicherung, ggf. Geschäftswagen usw.

Richtig an dieser weitläufigen Meinung ist, dass Leute mit einem AT-Vertrag häufig über Statussymbole wie ein hohes Gehalt und einen Geschäftswagen verfügen und häufig auch privat versichert sind. Richtig ist allerdings auch, dass diese Menschen viel Zeit und Energie aufbringen müssen, um genau diese Statussymbole zu verdienen.

Ein außertariflicher Vertrag wird immer individuell zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer augehandelt, jedoch orientiert sich der AT-Vertrag immer an einem bestehenden Tarifvertrag.

Der folgende tabellarische Überblick soll an einigen griffigen Punkten zeigen, wo die Unterschiede zwischen AT-Vertrag und Tarifvertrag liegen:

 Kriterien
Tarifvertrag
Außertariflicher (AT) Vertrag
Gehalt geringer als AT-Vertrag häufig hoch, aber nicht immer
(siehe Kommentar unten)
Arbeitszeit laut Vertrag geregelt und für alle gleich,
z.B. 37,5 h pro Woche
höher, mindestens 40 h pro Woche,
z.B. 41 h pro Woche
Reale Wochenarbeitszeit orientiert sich an der vertraglichen Arbeitszeit, manchmal einige Überstunden,
z.B. 40 h (2,5 Überstunden in dieser Woche)
Arbeitgeber erwarten hier deutlich mehr Einsatz über der vertraglichen Arbeitszeit, 50 – 60 h pro Wochen sind keine Seltenheit
Überstundenregelung Überstunden sind geregelt,
d.h. diese können (teilweise) abgefeiert
oder ausbezahlt werden
Überstunden sind in der Regel
mit dem deutlich höheren Gehalt abgegolten, aber nicht immer
(siehe Kommentar unten)
Geschäftswagen in der Regel nein häufig ja, ABER:
Bei privater Nutzung muss der
geldwerte Vorteil versteuert werden (Einkommensteuererklärung)
Gehalterhöhungen automatische Gehaltserhöhungen bei jedem neuen Tarifvertragsabschluss Gehaltserhöhungen müssen induviduell durch den Arbeitnehmer angestoßen werden
Urlaubsanspruch geregelt, häufig z.B. 30 Tage im Jahr orientiert sich am Tarifvertrag, somit z.B. 30 Tage im Jahr
Private Krankenversicherung Die Einstiegsgehälter und oft auch die Gehälter der langjährigen Angestellten liegen unter der Beitragsbemessungsgrenze, die für die private Krankenversicherung (PKV) überschritten werden müssen.
Ausnahme sind Branchen mit sehr höhen Ghältern wie z.B. Automotive, Chemie, Pharma
Die Gehälter in den AT-Verträgen liegen in der Regel häufig über der Beitragsbemessungsgrenze. Der Arbeitnehmer hat also die Wahl, ob er sich privat krankversichert.

Ein Studienkollege von mir, der in Rahmen eines Jobwechsels von einem Tarifvertrag kommend ein außertariflicher Angestellter mit AT-Vertrag wurde, hat den Umstand aus meiner Sicht sehr schön auf den Punkt gebracht: „Die 10.000 Euro mehr im Jahr sind hart verdientes Geld. Unter der Woche sehe ich meine Familie kaum und am Wochenende bin ich völlig fertig von der Arbeitswoche.“

  • Ist die Tabelle noch nicht vollständig? Dann schreiben Sie doch bitte einen Kommentar, welchen Punkt ich noch ergänzen könnte. Vielen Dank.
  • Welche Erfahrungen haben Sie mit dem Thema Tarifvertrag versus außertarifler Vertrag (AT-Vertrag) gemacht?

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18 Gedanken zu „Was ist besser: Außertarifler Vertrag (AT) oder Tarifvertrag?“

  1. Hallo Zusammen,

    ich wäre mich schon viele Jahre gegen einen AT – Vertrag. Habe einen Tarifvertrag am Ende der Entgeldgruppe. Mein Chef möchte gerne, das sich AT werde.

    Ich überlege schon lange und lehne es immer wieder ab.

    Warum ?

    Was kann ich mir mehr kaufen ?

    Ich fahre ein halbwegs schönes Auto, mein Kühlschrank ist voll und ich kann in Urlaub fahren. Wenn ich will auch zweimal und spare totzdem noch fürs Alter.

    Als AT fahre ich dann vielleicht anstatt einem Opel oder VW einen neuen Audi oder BMW ? Der schnell an Wert verliert.

    Für mich würde es nur lohnen, wenn man in eine Art Geschäftsführerrolle schlüpft, wo man dann über 500.000 Euro im Jahr spricht oder mehr, dass man wirklich ein anderes Leben führt.

    Aber ob ich jetzt 50.000 oder 55.000 im Jahr verdiene oder 80.000 – 100.000 als AT ?

    Dann schaut Euch mal den Stundenzettel an und rechnet den Stundenlohn aus !

    Hinzu kommt Stress für vermutlich Mitarbeiterverantwortung.

    Wenn jetzt Arbeit am Wochenende reinkommt, wird es am Wochenende vom Chef erledigt. Tabellen, Folien, Vorbereitungen für die Geschäftsführung. Ist man AT, würde der Chef das sicherlich weiterleiten.

    Nein. Danke.

    Da habe ich lieber 37 bis 40 Stunden die Woche fix, jede Minute mehr wird aufgeschrieben und die gehe ich dann an anderen Tagen eher nach Hause oder nehme mal einen Tag frei.

    Ich glaube, dass sind schon einige Vorteile die der Tarifmitarbeiter hat gegenüber dem AT.

    Hinzu kommt die Kündigungsfrist. Falls ich keine Lust mehr auf meinen JOB habe, bin ich innerhalb von 4 Wochen raus. Der AT hat min. 3 – teilweise 6 Mon.

    Also ausser den Faktor Mehrgeld, sehe ich persönlich nur Nachteile.

    Um am Ende einer Tarifgruppe oder die beiden letzten Tarifklassen lebt man glaube ich schon auf sehr großem Fuß.

    Und man lebt nur einmal und Freizeit, Zeit mit Kindern oder Freunden, nachmittags um spätestens 16 Uhr Feierabend anstatt 17 pder 18 Uhr… das ist mir keine 300 – 500 € mehr wert.

    Wie gesagt, als Gesvchäftsführer von einer großen Firma, wo dann jemand 10.000 oder 20.000 im Monat verdient… das ist eine andere Hausnummer. Aber diese Leute sind nicht wie wir im Internet unterwegs, sondern konzentrieren sich auf Netzwerken & Co.

    Liebe Grüße
    und ein frohes Fest
    Didi

    P.S.: Und es ist schon Tarifler zu sein und jedes Mal in das fragwürdige Gesicht fes Chefs zu sehen, der nie versteht, warum man den AT – Vertrag nicht will ! Sie verkaufen es einem als Wertschätzung, Danksagung aber hinten rum ist es Mehrverantwortung, Mehrarbeit und definitiv längere Arbeit. Verbunden mit besserer Altersvorsorge und etwas mehr Lohn, der den Lebensstandard aber nicht wirklich hochhebt.

  2. Hallo, habe ab 2012 einen AT-Anstellungsvertrag. Leider habe ich nach 3-5 Jahren nicht das AT-Band erreicht. 2016 gab es bei uns hierzu zusätzlich die ERA Einführung. Habe damals der Eingruppierung widersprochen. Mittlerweile habe ich ein AT-Gehalt von -10% der vorlezten EG13 Stufe. Habe den BR und die PA damit konftontiert, dass ich einen Rechtsanspruch auf ein EG14+X Gehalt habe, aber diese lachen mich aus und boten mir ein EG13 Tarifgehalt an, weil angeblich meine aktuelle Tätigkeit eine Stellenbeschreibung hat, die nur EG13 ist.
    Jetzt will ich auf eine erhebliche AT-Gehaltsanpassung klaten, wie siehst du das?

    1. Lieber Leser,
      bei der Umstellung auf ERA gab es immer wieder Konflikte, viele Arbeitnehmer haben sich benachteiligt gefühlt.
      Ihr beschriebener Sachverhalt ist ein sehr komplexes Thema und geht in die Juristerei.
      Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich hier weder einen guten Rat noch eine Handlungsempfehlung aussprechen möchte.
      Ihre Christine Klomann

  3. Hallo Frau Klomann,
    fehlt in der Tabelle nicht noch mögliche Altersversorgungen?
    Was ist z.B. mit der Chemie Tarifförderung 1 und 2?
    Damit verbunden sind wohl gewisse Höhen für eine betriebliche Altersvorsorge, aber eine Förderung fällt bei AT´lern nicht an, oder?

    1. Hallo Micha,
      die betriebliche Altervorsorge ist ein komplexes Thema für sich und sehr individuell nach Unternehmen/Branche usw.
      Häufig ist es in Firmen so, dass diese erst nach einigen Jahren Zugehörigkeit (z.B. 5 Jahre) wirklich greift und in Anspruch genommen werden kann.
      Da der Blog häufig von Leuten gelesen wird, die gerade vor einem Wechsel stehen und viele Arbeitnehmer mittlerweile häufig den Job wechseln, taucht die Altersvorsorge in dieser Tabelle nicht auf.
      Herzliche Grüße
      Christine Klomann

    1. Hallo Chen,
      dem Finanzamt ist es zunächst egal, ob Sie einen Tarifvertrag haben oder AT sind. Natürlich erhöht sich das Steueraufkommen (Einkommensteuer) sowie die Lohnnebenkosten (Krankenkasse, Arbeitslosenversicherung usw.), wenn Ihr Bruttojahresgehalt steigt.
      Eine Besonderheit bei der Verrechnung stellt der Geschäftswagen dar, den in der Regel ausschließlich AT-Mitarbeiter haben. Wenn der Geschäftswagen auch privat genutzt wird, muss für diesen geldwerten Vorteil Steuern zahlen. Das vergessen einige, wenn sie einen neuen Arbeitsvertrag mit Wagen unterschreiben.
      Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.
      Herzliche Grüße
      Christine Klomann

  4. Sehr geehrte Frau Klomann, für eine eine bestimmte Tätigkeit erhalte ich ein AT-Gehalt, und derselbe Arbeitgeber bietet mir bei einem Jobwechsel hin zu einer höherwertigen Tätigkeit und einer besseren Bezahlung ein Gehalt nach Tarifgruppe an. Was bezweckt der Arbeitgeber mit dem Wechsel von AT zu TG?

    1. Hallo, besonders interessant wäre jetzt die Info, was Ihre derzeitige Stelle beinhaltet und was die neue.
      Ins Blaue gesprochen: Sollten Sie z.B. in Zukunft eine sehr wichtige Position innehaben, bei der Sie viel Know-how benötigen (z.B. IT, Patente der Entwicklung usw.) oder wo es um kritische Themen geht (z.B. Sicherheitsingenieur, Qualitätsverantwortlicher usw.) ist es aus Arbeitgebersicht interessant, Ihnen eine möglichst lange Kündigungsfrist „zu verleihen“, damit Sie bei einem eventuellen Jobwechsel nicht so schnell aus Ihrem Vertrag kommen. Im Tarif gelten häufig andere Kündigungsfristen, insbesondere bei langer Zugehörigkeit.
      Aber wie geschrieben, das ist eine Vermutung ins Blaue hinein, da ich zu wenige Infos habe.
      Trotzdem hoffe ich, dass ich mit meiner Vermutung vielleicht helfen konnte.
      Herzliche Grüße
      Christine Klomann

    1. Hallo Sofa,
      grundsätzlich haben Sie mit Ihrem Kommentar recht, dies gilt jedoch nicht für alle Berufsgruppen.
      Beamte, Selbständige, Studenten und Freiberufler können ohne weitere Voraussetzungen in die Private Krankenversicherung eintreten. Bei Angestellten regelt dies die PKV-Einkommens­grenze. Die Grenze beziffert ausschließlich für Angestellte die Einkommenshöchstgrenze, nach deren Überschreiten Wahlfreiheit bei der Krankenversicherung besteht (§ 6 I Nr.1 SGB V).
      Angestellte müssen für einen möglichen PKV Beitritt über ein Brutto Jahreseinkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze verfügen. Stand 2019 sind das 60.750,00 Euro. (Quelle: http://www.krankenkassenzentrale.de)
      Da sich dieser Beitrag ausschließelich an potentielle Angestellte bevorzugt in der freien Wirtschaft richtet, gilt hier also sehr voll die Einkommensgrenze für die PKV.

      Herzliche Grüße
      Christine Klomann

  5. Hallo,
    Bitten informieren Sie alles, ist das legal ein AT Vertrag wann die Gehalt ist 55 000 EUR pro Jahr (alles mit bonus)?
    Die gehalt pro monat ist 4500 EUR und das muss Tariff Vertrag sein (ich denke).

    Danke!

    Ani

    1. Guten Tag Ani,
      es hängt nicht immer von der Höhe des Gehalts ab, wann ein Vertrag ein AT-Vertrag ist. Um welche Branche handelt es sich?
      Es gibt Branchen (z.B. Spedition/Logistik usw.), da sind die Gehälter deutlich geringer als z.B. bei Pharma, Chemie usw.
      Insofern könnte es schon sein, dass bei 4.500 Euro pro Monat der tarifliche Rahmen bereits ausgereizt ist und dann ein AT-Vertrag ins Spiel kommt.
      Ich hoffe ich konnte helfen.
      Beste Grüße
      Christine Klomann

  6. Viele AT-Verträge werden mit einem Gehalt vereinbart, das auch leicht mit Tarif dargestellt werden kann. Der ATler arbeitet dann für weniger Geld als der Tarifangestellt mit gleichem Jahresgehalt, weil der Tarifler jede Stunde Mehrarbeit entweder bezahlt bekommt oder frei nehmen kann. Beim ATler werden die Überstunden pauschal abgegolten.

    1. Liebe/r Herr/Frau Bokenheim,
      das ist eine interessante Ergänzung zu meinem Artikel, vielen Dank hierfür.
      In der Tat können und werden über das Werkteug „AT-Vertrag“ viele üblichen Tarifregelungen außer Kraft gesetzt, was zum Nachteil des Arbeitnehmers ist.

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