AT-Vertrag – ein großes Ziel in der Karriereleiter erreicht!
Oftmals kann man in den ersten Jahren der Berufstätigkeit im Freundes- und Bekanntenkreis protzen, dass man einen außertariflichen Vertrag (AT-Vertrag) hat. Der Status „AT“ oder „außertariflicher Vertrag“ bedeutet weitläufig: hohes Gehalt, private Krankenversicherung, ggf. Geschäftswagen usw.
Richtig an dieser weitläufigen Meinung ist, dass Leute mit einem AT-Vertrag häufig über Statussymbole wie ein hohes Gehalt und einen Geschäftswagen verfügen und häufig auch privat versichert sind. Richtig ist allerdings auch, dass diese Menschen viel Zeit und Energie aufbringen müssen, um genau diese Statussymbole zu verdienen.
Ein außertariflicher Vertrag wird immer individuell zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer augehandelt, jedoch orientiert sich der AT-Vertrag immer an einem bestehenden Tarifvertrag.
Der folgende tabellarische Überblick soll an einigen griffigen Punkten zeigen, wo die Unterschiede zwischen AT-Vertrag und Tarifvertrag liegen:
Kriterien |
Tarifvertrag |
Außertariflicher (AT) Vertrag |
Gehalt | geringer als AT-Vertrag | häufig hoch, aber nicht immer (siehe Kommentar unten) |
Arbeitszeit laut Vertrag | geregelt und für alle gleich, z.B. 37,5 h pro Woche |
höher, mindestens 40 h pro Woche, z.B. 41 h pro Woche |
Reale Wochenarbeitszeit | orientiert sich an der vertraglichen Arbeitszeit, manchmal einige Überstunden, z.B. 40 h (2,5 Überstunden in dieser Woche) |
Arbeitgeber erwarten hier deutlich mehr Einsatz über der vertraglichen Arbeitszeit, 50 – 60 h pro Wochen sind keine Seltenheit |
Überstundenregelung | Überstunden sind geregelt, d.h. diese können (teilweise) abgefeiert oder ausbezahlt werden |
Überstunden sind in der Regel mit dem deutlich höheren Gehalt abgegolten, aber nicht immer (siehe Kommentar unten) |
Geschäftswagen | in der Regel nein | häufig ja, ABER: Bei privater Nutzung muss der geldwerte Vorteil versteuert werden (Einkommensteuererklärung) |
Gehalterhöhungen | automatische Gehaltserhöhungen bei jedem neuen Tarifvertragsabschluss | Gehaltserhöhungen müssen induviduell durch den Arbeitnehmer angestoßen werden |
Urlaubsanspruch | geregelt, häufig z.B. 30 Tage im Jahr | orientiert sich am Tarifvertrag, somit z.B. 30 Tage im Jahr |
Private Krankenversicherung | Die Einstiegsgehälter und oft auch die Gehälter der langjährigen Angestellten liegen unter der Beitragsbemessungsgrenze, die für die private Krankenversicherung (PKV) überschritten werden müssen. Ausnahme sind Branchen mit sehr höhen Ghältern wie z.B. Automotive, Chemie, Pharma |
Die Gehälter in den AT-Verträgen liegen in der Regel häufig über der Beitragsbemessungsgrenze. Der Arbeitnehmer hat also die Wahl, ob er sich privat krankversichert. |
Ein Studienkollege von mir, der in Rahmen eines Jobwechsels von einem Tarifvertrag kommend ein außertariflicher Angestellter mit AT-Vertrag wurde, hat den Umstand aus meiner Sicht sehr schön auf den Punkt gebracht: „Die 10.000 Euro mehr im Jahr sind hart verdientes Geld. Unter der Woche sehe ich meine Familie kaum und am Wochenende bin ich völlig fertig von der Arbeitswoche.“
- Ist die Tabelle noch nicht vollständig? Dann schreiben Sie doch bitte einen Kommentar, welchen Punkt ich noch ergänzen könnte. Vielen Dank.
- Welche Erfahrungen haben Sie mit dem Thema Tarifvertrag versus außertarifler Vertrag (AT-Vertrag) gemacht?
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Hallo, habe ab 2012 einen AT-Anstellungsvertrag. Leider habe ich nach 3-5 Jahren nicht das AT-Band erreicht. 2016 gab es bei uns hierzu zusätzlich die ERA Einführung. Habe damals der Eingruppierung widersprochen. Mittlerweile habe ich ein AT-Gehalt von -10% der vorlezten EG13 Stufe. Habe den BR und die PA damit konftontiert, dass ich einen Rechtsanspruch auf ein EG14+X Gehalt habe, aber diese lachen mich aus und boten mir ein EG13 Tarifgehalt an, weil angeblich meine aktuelle Tätigkeit eine Stellenbeschreibung hat, die nur EG13 ist.
Jetzt will ich auf eine erhebliche AT-Gehaltsanpassung klaten, wie siehst du das?
Hallo Frau Klomann,
fehlt in der Tabelle nicht noch mögliche Altersversorgungen?
Was ist z.B. mit der Chemie Tarifförderung 1 und 2?
Damit verbunden sind wohl gewisse Höhen für eine betriebliche Altersvorsorge, aber eine Förderung fällt bei AT´lern nicht an, oder?
Hallo Micha,
die betriebliche Altervorsorge ist ein komplexes Thema für sich und sehr individuell nach Unternehmen/Branche usw.
Häufig ist es in Firmen so, dass diese erst nach einigen Jahren Zugehörigkeit (z.B. 5 Jahre) wirklich greift und in Anspruch genommen werden kann.
Da der Blog häufig von Leuten gelesen wird, die gerade vor einem Wechsel stehen und viele Arbeitnehmer mittlerweile häufig den Job wechseln, taucht die Altersvorsorge in dieser Tabelle nicht auf.
Herzliche Grüße
Christine Klomann
Hallo,
gibt es steuerliche Nachteile als AT?
Grüße
Chen
Hallo Chen,
dem Finanzamt ist es zunächst egal, ob Sie einen Tarifvertrag haben oder AT sind. Natürlich erhöht sich das Steueraufkommen (Einkommensteuer) sowie die Lohnnebenkosten (Krankenkasse, Arbeitslosenversicherung usw.), wenn Ihr Bruttojahresgehalt steigt.
Eine Besonderheit bei der Verrechnung stellt der Geschäftswagen dar, den in der Regel ausschließlich AT-Mitarbeiter haben. Wenn der Geschäftswagen auch privat genutzt wird, muss für diesen geldwerten Vorteil Steuern zahlen. Das vergessen einige, wenn sie einen neuen Arbeitsvertrag mit Wagen unterschreiben.
Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.
Herzliche Grüße
Christine Klomann
Sehr geehrte Frau Klomann, für eine eine bestimmte Tätigkeit erhalte ich ein AT-Gehalt, und derselbe Arbeitgeber bietet mir bei einem Jobwechsel hin zu einer höherwertigen Tätigkeit und einer besseren Bezahlung ein Gehalt nach Tarifgruppe an. Was bezweckt der Arbeitgeber mit dem Wechsel von AT zu TG?
Hallo, besonders interessant wäre jetzt die Info, was Ihre derzeitige Stelle beinhaltet und was die neue.
Ins Blaue gesprochen: Sollten Sie z.B. in Zukunft eine sehr wichtige Position innehaben, bei der Sie viel Know-how benötigen (z.B. IT, Patente der Entwicklung usw.) oder wo es um kritische Themen geht (z.B. Sicherheitsingenieur, Qualitätsverantwortlicher usw.) ist es aus Arbeitgebersicht interessant, Ihnen eine möglichst lange Kündigungsfrist „zu verleihen“, damit Sie bei einem eventuellen Jobwechsel nicht so schnell aus Ihrem Vertrag kommen. Im Tarif gelten häufig andere Kündigungsfristen, insbesondere bei langer Zugehörigkeit.
Aber wie geschrieben, das ist eine Vermutung ins Blaue hinein, da ich zu wenige Infos habe.
Trotzdem hoffe ich, dass ich mit meiner Vermutung vielleicht helfen konnte.
Herzliche Grüße
Christine Klomann
Die Beitragsbemessungsgrenze ist irrelevant für den Wechsel in die PKV. (vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V) VG
Hallo Sofa,
grundsätzlich haben Sie mit Ihrem Kommentar recht, dies gilt jedoch nicht für alle Berufsgruppen.
Beamte, Selbständige, Studenten und Freiberufler können ohne weitere Voraussetzungen in die Private Krankenversicherung eintreten. Bei Angestellten regelt dies die PKV-Einkommensgrenze. Die Grenze beziffert ausschließlich für Angestellte die Einkommenshöchstgrenze, nach deren Überschreiten Wahlfreiheit bei der Krankenversicherung besteht (§ 6 I Nr.1 SGB V).
Angestellte müssen für einen möglichen PKV Beitritt über ein Brutto Jahreseinkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze verfügen. Stand 2019 sind das 60.750,00 Euro. (Quelle: http://www.krankenkassenzentrale.de)
Da sich dieser Beitrag ausschließelich an potentielle Angestellte bevorzugt in der freien Wirtschaft richtet, gilt hier also sehr voll die Einkommensgrenze für die PKV.
Herzliche Grüße
Christine Klomann
Hallo,
Bitten informieren Sie alles, ist das legal ein AT Vertrag wann die Gehalt ist 55 000 EUR pro Jahr (alles mit bonus)?
Die gehalt pro monat ist 4500 EUR und das muss Tariff Vertrag sein (ich denke).
Danke!
Ani
Guten Tag Ani,
es hängt nicht immer von der Höhe des Gehalts ab, wann ein Vertrag ein AT-Vertrag ist. Um welche Branche handelt es sich?
Es gibt Branchen (z.B. Spedition/Logistik usw.), da sind die Gehälter deutlich geringer als z.B. bei Pharma, Chemie usw.
Insofern könnte es schon sein, dass bei 4.500 Euro pro Monat der tarifliche Rahmen bereits ausgereizt ist und dann ein AT-Vertrag ins Spiel kommt.
Ich hoffe ich konnte helfen.
Beste Grüße
Christine Klomann
Viele AT-Verträge werden mit einem Gehalt vereinbart, das auch leicht mit Tarif dargestellt werden kann. Der ATler arbeitet dann für weniger Geld als der Tarifangestellt mit gleichem Jahresgehalt, weil der Tarifler jede Stunde Mehrarbeit entweder bezahlt bekommt oder frei nehmen kann. Beim ATler werden die Überstunden pauschal abgegolten.
Liebe/r Herr/Frau Bokenheim,
das ist eine interessante Ergänzung zu meinem Artikel, vielen Dank hierfür.
In der Tat können und werden über das Werkteug „AT-Vertrag“ viele üblichen Tarifregelungen außer Kraft gesetzt, was zum Nachteil des Arbeitnehmers ist.