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Gehaltsvorstellung in der Bewerbung angeben, ja oder nein?

Gehalt
„Bitte geben Sie Ihre Gehaltsvorstellungen an.“

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Wer kennt ihn nicht, den Satz am Ende einer Stellenausschreibung „Bitte geben Sie Ihre Gehaltsvorstellungen an.“?

Wenn diese Bitte in einer Stellenausschreibung steht, dann sollten Sie dieser Aufforderung auch nachkommen und eine entsprechende Angabe in Ihrer Bewerbung formulieren.

Es gibt eine Unmenge von Stellenausschreibungen, in denen die Firmen nach den unterschiedlichsten Profilen und Eigenschaften suchen. Oftmals haben die Ausschreibungen aber eines gemeinsam.

Immer wieder fragen mich die Klienten in meinen Coachings, ob sie denn tatsächlich eine Zahl angeben sollen, und wenn ja, welche.

Die eine Sorte von Bewerbern hält sich für besonders gewieft, wenn sie diesen Satz einfach überlesen und in ihrer Bewerbung einfach nichts angeben. Sie vertreten die Meinung,

  • dass jede genannte Zahl falsch sein könnte bzw.
  • dass es sie für den potentiellen Arbeitgeber besonders interessant macht, wenn sie nichts angeben, denn das Thema könnte man dann im Gespräch persönlich klären.

Die andere Sorte von Bewerbern gibt eine Zahl an, damit sie der Bitte auf der Ausschreibung nachkommen und alle Informationen zur Verfügung stellen.

Was ist denn nun richtig?
Häufig wird auch von „Gehaltsvorstellung p.a.“ gesprochen. Ein Coaching zeichnet sich dadurch aus, dass im Coaching oft ein Perspektivwechsel stattfindet. D.h. man versucht, die Perspektive zu wechseln, um eine andere Sicht auf die Dinge zu haben. Vieles erscheint dann klarer. So versuchen wir einen Perspektivwechsel, indem wir uns fragen, warum Firmen in ihren Stellenausschreibungen die Gehaltsvorstellungen der Bewerber abfragen.

Oftmals wird bei den Stellen zwischen tariflichen und außertariflichen Stellen unterschieden. Die tariflichen Stellen sind in der Regel fest dotiert, d.h. es gibt ein festgelegtes Budget gemäß der Stellenanforderungen für die Stelle, die Bedingungen sind durch einen Tarifvertrag geregelt. Die Konditionen von außertariflichen Stellen werden häufig mit dem Bewerber ausgehandelt (Wochenarbeitszeit, Überstundenregelung, variable Gehaltsanteile usw.). Auch hier gilt, dass es einen finanziellen Rahmen für die zu besetzende Stelle gibt.

Eine Personalabteilung möchte nun bei der Durchsicht der Bewerbungen für eine Stelle bereits abprüfen, ob die Gehaltsvorstellung des Bewerbers zum Stellenbudget passt, oder ob die beiden Zahlen soweit auseinander liegen, dass wohl auch eine Gehaltsverhandlung keinen Konsens bringen wird. Üblicherweise werden die Gehaltsvorstellungen in Form von Jahresgehältern angegeben.

Die Firmen haben sich also durchaus etwas dabei gedacht, den Wunsch nach der Angabe von Gehaltsvorstellungen in ihren Stellenausschreibungen zu formulieren.

Deshalb geben Sie Ihre Gehaltsvorstellungen in der Bewerbung an, wenn dies ausdrücklich in der Stellenausschreibung gewünscht ist.

Haben Sie hier eine passende Antwort auf Ihre Frage nach der Gehaltsvorstellung in der Bewerbung gefunden? Dann würde ich mich freuen, wenn Sie diesen Beitrag positiv mit den Sternen unten bewerten? Vielen Dank!

 

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